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Privatstiftungen sind Leistungsträger. Drucken

Privatstiftungen bewahren Kapital in Österreich und sichern Arbeitsplätze.

 

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Die Aussagen führender Politiker und Interessensvertreter  zur Bedeutung von Privatstiftungen in Österreich, verdrehen die Wahrheit und führen zu Schlussfolgerungen, die steuerliche Privilegien für diese Konstrukte als notwendig und gerechtfertig erscheinen lassen.

 

Steuerbegünstigungen für Privatstiftungen will der Finanzminister nicht antasten, denn diese bzw. die stiftenden Unternehmen und Privaten seien "Leistungsträger".
(„Der Standard“, 25.11.2009)

 

„Die 3.100 Stiftungen schaffen und sichern Arbeitsplätze. Alleine 150.000 neue Jobs wurden geschaffen. Insgesamt sind in Österreich über 400.000 Arbeitsplätze durch Privatstiftungen gesichert. Stiftungen sind kein Privileg für Superreiche. Sie sichern Jobs, Wohlstand und leisten einen großen Beitrag für den Kunst- und Kulturstandort. Ich habe daher als Finanzminister großes Interesse, dass das Kapital und Vermögen aus Stiftungen in Österreich bleibt."

Josef Pröll, Finanzminister (OTS-Aussendung vom 19.5.2009)

„Rund 400.000 Arbeitsplätze werden in Österreich durch Stiftungen gesichert.“

Wolfgang Schüssel („Die Presse“ vom 11.6. 2008)

 

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Zunächst ist es so, dass Stiftungen nicht, wie mit obigen Aussagen suggeriert wird, wirklich 150.000 Arbeitsplätze geschaffen haben. Diese wurden vielmehr in großen Unternehmen1 geschaffen (durch die Investitionsbereitschaft des Managements und vom Gewinn, der mittels des Einsatzes der Arbeitsnehmer erwirtschaftet wurde). Es ist lediglich der Fall, dass diese Unternehmen im Eigentum vom Stiftungen sind.
Die Stiftung als Vermögensverwaltung ist damit nur eine Form des „Haltens von Vermögen“ 2, und keine Konzernleitung, die hochqualifizierte Arbeitsplätze mit sich bringen würde. Wenn von 400.000 Arbeitsplätzen durch Stiftungen die Rede ist, so würde in Wahrheit kein einziger Arbeitsplatz selbst bei einer Auflösung aller Stiftungen verschwinden. Im Gegenteil, die Unternehmen, in denen diese Arbeitsplätze weiter vorhanden wären, würden von ihren Eigentümern nur wiederum z.B. über Holdinggesellschaften oder direkt über Aktienbesitz gehalten werden.


Gleiches gilt für das Kapital, das Stiftungen halten. Das Realkapital der Unternehmen (Maschinen, Firmengebäude usw.) ist ans Unternehmen gebunden, und würde erhalten bleiben, wenn es keine Stiftungen mehr gäbe. Ist dieses in Deutschland, so kommt es auch nicht nach Österreich, nur weil eine Unternehmensbeteiligung in eine österreichische Stiftung eingebracht wird.


Allgemeines

„Eigennützige“ Privatstiftungen existieren in Österreich seit 1993.3 Rechtlich überträgt der Stifter sein Vermögen der juristischen Person „Stiftung“, die von einem Stiftungsvorstand geleitet wird. Dennoch hat der Stifter weitestgehend Kontrolle über sein Vermögen (über Sonderrechte in der Stiftungsurkunde sowie über diverse „Tricks“4).5 Laufende Einkommen aus der Stiftung können die „Begünstigten“ der Stiftung beziehen, z.B. die Familie des Stifters.6 Die Motive zur Gründung einer Stiftung sind zum einen die Steuervorteile (siehe unten) sowie das Zusammenhalten des Vermögens, wenn der Stifter gestorben ist (z.B. eine Unternehmensbeteiligung).7

 


Verteilung der Stiftungsbesitze 2005

Quelle: Verband der Privatstifter (VÖP), Pressemitteilung vom 17.12.2007


Derzeit besitzen Stiftungen zu knapp 60% Unternehmungen, gefolgt von beinahe einem Viertel Immobilien, der Rest sind im wesentlichen Wertpapiere.

Privatstiftungen wurden unter einer großen Koalition (SPÖ/ÖVP) mit Finanzminister Ferdinand Lacina 1993 eingeführt. Ziel dieses Unterfangens war es, österreichisches Vermögen, welches steuervermeidend über die Schweiz oder Liechtenstein gehalten wurde, wieder dem österreichischen Fiskus zugänglich zu machen. Die steuerlich offenbar attraktive Regelung lockte danach auch zahlreiche Deutsche, u.a. prominent Karl Flick, an, die ihr Vermögen nach Österreich verlagerten.
Mit der Einführung von Stiftungen wurde einerseits „ausländisches“ Vermögen zur Versteuerung nach Österreich geholt, andererseits wurden nun alle vermögenden Inländer ebenfalls mit Steuerprivilegien bedacht (diese hätten ansonsten mehr Steuern bezahlt). Der Nettoeffekt auf das Budget ist unklar, da Daten nicht verfügbar sind.8
Sicher ist nur, dass Österreich als „Steueroase“ vermögenden Ausländern hilft, Steuern zu vermeiden. Damit trägt das Land dazu bei, dass eigene wie ausländische vermögende Bürger international geringer besteuert werden.9

 

Ausgewählte Privatstiftungen 2004


Quelle: Liste der bedeutendsten Privatstiftungen in Ö nach Studie der ÖGPP aus dem Jahr 2004

(basierend auf folgenden Quellen: Kreditschutzverband, Kreditforum Österreich, Hoppenstedt, TREND (1.7.04))


Die Liste der vermögendsten Privatstiftungen ist mit jener der reichsten ÖsterreicherInnen beinahe identisch: „Zu den großen Stiftern gehören in Österreich der alte Adel (Auersperg, Czernin, Schwarzenberg), viele große Unternehmerfamilien (Essl, Fürnkranz, Hartlauer, Hrachowina, Kapsch, Lugner, Michelfeit, Palmers, Quester, Radatz, Wiesbauer, Wlaschek, Zgonc u.a.m.), aber auch Medienzare (wie Dichand, Falk und Fellner) und Politikerfamilien wie Prinzhorn, Bartenstein, Mitterbauer oder Haselsteiner“.10 Dass Stiftungen steuersparend wirken, lässt sich auch daran erkennen, dass schätzungsweise ein Vermögen von 60 Mrd. € in 3200 Stiftungen gehalten wird und 79 der 100 größten österreichischen Unternehmen direkt oder indirekt von Stiftungen kontrolliert werden.11

 

Besteuerung

An der Besteuerung von Stiftungen wurden seit ihrer Einführung mehrmals Änderungen vorgenommen. Im Groben gilt, dass bei Gründung einer Stiftung rund 2,5% des Vermögens als Eingangssteuer bezahlt werden müssen.12  Dafür erkauft sich der Stifter Steuervorteile, welche Stiftungen sowohl im Vergleich zu natürlichen Personen wie auch zu Kapitalgesellschaften bei Einkünften aus Kapitalerträgen bevorzugen:

  • Während der Normalbürger sofort 25% KESt13  für seine Zinsen bezahlt, muss die Stiftung dies nur bei Ausschüttung an die Begünstigten tun. In der Zwischenzeit muss sie für die meisten Kapitalerträge lediglich eine Zwischensteuer von 12,5% abliefern, die dann bei endgültiger Ausschüttung angerechnet werden. Da diese aber in den meisten Fällen erst Jahre oder Jahrzehnte später stattfindet, ergibt sich ein enormer Zinseszinsvorteil. Damit wird den größten Vermögen auch noch steuerlich zum raschesten Zuwachs verholfen.
  • Bei der Veräußerung (der Verkauf) von Unternehmensanteilen14  muss eine Stiftung statt 25% entweder nur 12,5% bezahlen, oder kann im Regelfall gänzlich steuerfrei  aussteigen15, wenn eine neue Beteiligung an einem Unternehmen16 erworben wird und dieser Veräußerungsgewinn darauf verwendet wird. Beispielsweise konnte die Fries-Gruppe beim Verkauf ihrer Böhler-Uddeholm Anteile an die Voest 600 Millionen steuerfrei lukrieren. Dadurch entgingen dem Staat 150 Millionen Euro an Steuereinnahmen einzig durch diesen Deal; das ist mehr, als die abgeschaffte Erbschafts- und Schenkungssteuer oder die Studiengebühren in einem Jahr einbringen konnten.


Im Allgemeinen lässt sich jedoch sagen, dass Privatstiftungen seit 2007 relativ zu natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften steuerlich nicht mehr so attraktiv wie davor sind.17 Dies war jedoch erst aufgrund des politisch gewollten Auslaufens der Erbschafts- und Schenkungssteuer möglich, welche die relative Steuerlast weiter von Vermögen und Vermögenseinkünften hin zu Einkommen aus Arbeit verschoben hat.

Wie enorm dennoch jeder einzelne Steuervorteil im Einzelfall ist, wird sichtbar, wenn man die Größenordnung des Vermögens in Stiftungen betrachtet. Der ÖVP-Politiker Martin Bartenstein (Stiftung 100 Mio. Euro) bekäme, wenn er sein Geld auf einem normalen Sparbuch mit 4% Verzinsung anlegen würde, 11.000 € Zinsen täglich. Ein Monatsgehalt, von dem der durchschnittliche Österreicher nicht einmal zu träumen wagt. Superreichen dann noch Steuerprivilegien zuzuschanzen entspricht sicherlich nicht dem Gerechtigkeitsbegriff der meisten Menschen.

 

aafakten

  • Stiftungen sichern weder Arbeitsplätze noch bewahren sie (physisches) Realkapital im Land. Gäbe es keine Stiftungen mehr, wäre alles so wie vorher, nur dass Unternehmen und Vermögen jetzt in anderer Form gehalten würde.
  • Ob Privatstiftungen für den österreichischen Staat ein gutes Geschäft sind, kann seriös nicht beantwortet werden, da Daten fehlen (was politisch wohl auch so gewünscht ist).
  • Stiftungen genießen trotz mehrmaliger Änderungen im Steuerrecht noch immer einige steuerliche Privilegien. Vor dem Hintergrund, dass Vermögenseinkünfte in Österreich äußerst gering und Arbeit besonders hoch besteuert wird und dass solche Konstrukte wirklich nur den allerreichsten Österreichern nützen, gibt es relativ wenig Argumente für eine Nicht-Antastung diese sonderbaren Begünstigungen.

 

aaquellen



1 z.B. Erste Bank, Strabag, Andritz, Red Bull, Rauch Fruchsäfte, welche alle über Stiftungen gehalten werden.
2 Andere Formen Vermögen zu halten sind beispielsweise Bargeld zu halten, Einlagen auf einem Bankkonto, Aktien, usw.
3 In Österreich haben auch fast alle Stiftungen eigennützigen Charakter, also zur Versorgung der eigenen Familie beispielsweise. In Deutschland hingegen sind aufgrund von weniger laxen Regelungen 95% aller Stiftungen gemeinnützig.
4 z.B. das Halten einer „goldenen Aktie“, die dem Stifter die Kontrolle über das Unternehmen sichert, das Eigentum der Stiftung ist.
5 Die Rechte der Stifter und der Stiftungsbegünstigten im Einzelfall werden von den Gerichten noch ausjudiziiert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
6 Er/Sie selbst darf es nicht sein.
7 Um ein Aufteilen des Unternehmens zu verhindern. Vor der Abschaffung der Erbschaftsssteuer war diese ein sehr dominantes Motiv zur Gründung einer Stiftung.
8 Univ. Prof. Dr. Werner Doralt schätzt den Nettoeffekt allerdings als negativ auf das österr. Budget ein.

9 Dies liegt natürlich nicht im Sinne der wünschenswerten Progressivität eines Steuersystem, d.h. dass vermögende (steuer-leistungsfähige) Personen einen höheren Anteil ihres Vermögens auch als Steuern bezahlen sollen.
10 ÖGPP (2004), Armuts- und Reichtumsbericht Österreich, S.66
11 Angaben vom Verband österreichischer Privatstiftungen, Pressemitteilung vom 17.12.2007
12 de facto oft weniger, besonders in Relation zum Marktwert, z.B. bei Immobilien
13 Kapitalertragssteuer; fällt z.B. auf die Zinsen eines Sparbuches/Bankkontos an, und wird automatisch von der Bank abgezogen
14 korrekterweise: „Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften“
15 In einer Personengesellschaft beträgt der Steuersatz für Veräußerungsgewinne 50%, in einer AG immerhin noch 25%.
16 eine Beteilung an einer Kapitalgesellschaft, die über 10% ausmachen muss. Natürlich kann eine solche auch „kreiert“ werden.
17 Karl Bruckner: „Missstände oder Miesmacher?“, „Die Presse" vom 03.05.2010

 


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