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Österreich ist keine Steueroase. Drucken

 

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Im Zuge von Steuerhinterziehungsaffären ist auch immer wieder Österreich in den internationalen Medien vertreten. Durch eine ziemlich einmalige Konstellation von Bankgeheimnis und Endbesteuerung von Kapitalerträgen eignet sich Österreich hervorragend für vermögende „Steuerflüchtlinge“. Dennoch werden verschiedene Akteure nicht müde zu behaupten Österreich sei keine Steueroase.


„Österreich ist keine Steueroase!...Wir werden weiterhin die Privatsphäre unserer Bürger schützen. Die Österreicher können vertrauen, dass ihr finanzielles Gebaren bei der Bank sicher ist“

Reinhard Lopatka, Finanzstaatssekretär bei der Veranstaltung „Jenseits von Steuerflucht und Steueroasen“

(BMF Presseinformation vom 16. April 2009)

 

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Es gibt keine einheitliche Definition von Steueroasen. Die OECD versteht darunter in etwa folgendes: Liegt keine oder geringfügige Besteuerung vor und ein Land präsentiert sich gleichzeitig als Zufluchtsort für Ausländer, die der Steuer in ihrem Heimatland entgehen wollen, oder wird als solcher wahrgenommen, kann das bereits ausreichen, um es als Steueroase zu klassifizieren (vgl. OECD Tax Haven Criteria).

 

Die Endbesteuerung von Kapitalerträgen ist nicht die Regel sondern eine österreichische Ausnahme. Im Zusammenhang mit dem österreichischen Bankgeheimnis führt diese zu massiver Steuerflucht beispielsweise aus Deutschland. Vermögende Menschen aus dem Ausland legen in Österreich ihr Kapital an, um es vor dem heimischen Fiskus zu verbergen und Steuern zu hinterziehen. Während in Österreich Kapitalerträge seit 1992 mit einem pauschalen Satz von 25 % besteuert werden, müssten diese in vielen Ländern veranlagt werden (also in die Einkommenssteuererklärung/Lohnsteuerveranlagung aufgenommen werden), wodurch erheblich höhere Steuersätze zur Anwendung kommen würden.  Die OECD setzte Österreich konsequenterweise auf die sog. „graue Liste“ der Steueroasen, wo es sich in guter Gesellschaft mit einschlägigen Ländern wie den Kaimaninseln, Lichtenstein oder Bermuda befand. Nun wurde zwar das Bankgeheimnis für AusländerInnen gelockert, allerdings muss die ausländische Behörde den Namen der Bank sowie des Verdächtigen nennen können und außerdem nachweisen, dass „begründeter Verdacht“ auf Steuerhinterziehung besteht. Österreich stand vor dieser Neuregelung als einziges EU-Land noch auf der grauen Liste der Steueroasen. Die Gefahr einer Entdeckung durch den heimischen Fiskus ist somit für ausländische Vermögende gestiegen. Dennoch besteht nach wie vor ein Anreiz Vermögen in Österreich zu verstecken. Parallel dazu existiert für Vermögende in Österreich zusätzlich die Möglichkeit einer „steuerschonenden“ Privatstiftung.

 

Wieso wird das Bankgeheimnis von verschiedenen politischen Gruppierungen so vehement verteidigt? BZÖ-Chef Bucher brachte es in einer Aussendung auf den Punkt: „Im eigenen Interesse muss Österreich das Bankgeheimnis mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen, weil es dabei um sehr viel Geld geht.“ Das Problem ist nur, es geht um Geld das (z.B.) den Deutschen zusteht. Hoch offiziell bekennen österreichische Finanzpolitiker seit Jahren, dass mittels des Vehikels Bankgeheimnis, Gelder am deutschen Fiskus vorbeigeschummelt werden und mit geringerer Versteuerung in die österreichische Staatskassa fließen. Diese parasitäre Selbstverständlichkeit ist äußerst befremdlich, und der Idee einer europäischen Partnerschaft abträglich.

 

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  • Der Mythos Österreich sei keine Steueroase, kann nicht eindeutig verifiziert bzw. falsifiziert werden.
  • Österreich wurde von der OECD zwischenzeitlich bereits als Steueroase deklariert.
  • Nach der Abänderung des Bankgeheimnis wurde dies zwar revidiert, es gibt aber noch immer genügend Indizien dafür, dass Österreich gerade bei der Besteuerung von Kapitalerträgen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis nach wie vor ein attraktiver Pool für vermögende Steuerflüchtlinge ist.

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