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Vermögensbezogene Steuern sind in der politischen Debatte oft heftig umstritten. Neben dem „Argument“ der Kapitalflucht ist in letzter Zeit ein weiterer Mythos aufgetaucht: „Vermögenssteuern bringen nichts ein“.
„Es wird aber wohl auch unvermeidlich sein, die eine oder andere Steuer zu erhöhen. Damit meine ich nicht die Vermögenssteuer; die bringt so wenig, dass ihr nur eine marginale Rolle zukommt. Infrage kommen nur Massensteuern.“
Bernhard Felderer, IHS-Chef (Interview mit F. Schellhorn in "Die Presse" vom 24.06.2009)
Dass vermögensbezogene Steuern generell unergiebig sind, ist schlicht und ergreifend falsch. Tatsächlich hängt die fiskalische Wirkung (wie bei jeder Steuer) bloß von der Wahl der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes ab. Gerade die angelsächsischen Länder zeigen, dass höhere Steuern auf Vermögen bei gleichzeitiger Entlastung von Arbeit und Verbrauch (Umsatzsteuer) eine reine Frage des politischen Willens sind. Dass vermögensbezogene Steuern in Österreich nichts einbringen liegt daran, dass es kaum welche gibt und wenn doch, die Bemessungsgrundlagen für diese Steuern sehr niedrig sind bzw. im Fall der Grundsteuer nicht den Marktpreisen entsprechen.
Vermögensbezogene Steuern gemessen in % des BIP nach OECD-Staaten 2007

Der OECD Vergleich zeigt deutlich, dass Österreich bei den vermögensbezogenen Steuern schon vor Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer Schlusslicht war, während die Steuern auf Arbeit und Konsum innerhalb der OECD vergleichsweise hoch sind. Diese Steuerstruktur ist allerdings weder Gott gegeben noch (ausschließlich) von externen Sachzwängen determiniert, sondern politisch gestaltbar.
In Frankreich bringt in etwa die „L'impôt de solidarité sur la fortune“ (sinngemäß: Solidaritätsabgabe auf Vermögen) 1,5% des gesamten französischen Steueraufkommens auf. Die Bemessungsgrundlage ist relativ breit angelegt, allerdings gibt es auch Ausnahmen für Pensionsfonds, Waldbesitz, Unternehmensvermögen etc. Zunächst existiert ein rigoroser Freibetrag von 770.000 Euro (Hier wird spätestens klar, was mit Solidarität in diesem Kontext gemeint ist). Danach kommt es zu einer progressiven Besteuerung des Vermögens mit Sätzen zwischen 0,55% und 1,8%. Wobei letztere Satz bloß auf Vermögensanteile entfällt, die 16.000.000.000 Euro übersteigen.
Wegen der mangelhaften Datenerfassung bezüglich des österreichischen Vermögensbestandes sind Schätzungen über die Aufkommenshöhe einer Vermögenssubstanzsteuer oder einer Vermögenszuwachssteuer in Österreich schwierig. Für die Vermögenssubstanzbesteuerung hat die GPA in ihrem Modell ein Aufkommen von 1,5 Mrd. Euro veranschlagt. Für eine Vermögenszuwachssteuer kommt die GPA auf ein Volumen von 400 Mio. Euro. Im Profil 21/2010 nennt Staatssekretär Andreas Schieder ein mögliches Börsenumsatzsteuervolumen von 350 Millionen Euro, bei einem Tarif von 0,25 Prozent. Im Jahr 2009 würden diese Steuern beachtliche 2,2 Mrd. Euro einbringen, also fast zwei Prozent des gesamten Steueraufkommens.
Schätzungen für das Steueraufkommen verschiedener Formen von Vermögenssteuern

Quelle: Die Presse (17.4.2009); Anreas Schieder in Profil 21/2010.

- Die Aussage "Vermögenssteuern bringen nichts ein" ist schlicht und ergreifend falsch, Vermögenssteuern können sehr ergiebig sein, wie die Beispiele USA und Großbritannien zeigen.
- Vermögende leisten in Österreich einen deutlich geringen Beitrag zum Allgemeinwohl als in den meisten anderen Ländern.
- Alleine die Einführung der medial diskutierten Vermögenssteuern dürfte mehr als zwei Mrd. Euro jährlich einspielen.

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