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Eine Vermögenssteuer besteuert etwas, wofür schon einmal Steuern·bezahlt wurden und ist daher Schwachsinn!
Es gibt viele überzeugende Gründe für die Einführung einer Vermögenssteuer. So kann man ins Treffen führen, dass die Vermögensbesteuerung in Österreich weit unter dem internationalen Durchschnitt liegt, während Arbeit überdurchschnittlich belastet wird. Man kann ebenso darauf verweisen, dass die Besteuerung von Vermögen die mit Abstand wachstumsfreundlichste Variante der Besteuerung darstellt. Darüber hinaus könnte man auf die außerordentlich ungleiche Verteilung von Vermögen verweisen.
Doch all diese Argumente werden in der öffentlichen Debatte von KritikerInnen einer Vermögensbesteuerung mit einem einzigen Argument vom Tisch gewischt: „Eine Vermögenssteuer besteuert etwas, wofür schon einmal Steuern bezahlt wurden und ist daher Schwachsinn.“

„Eine Vermögenssteuer ist und bleibt ziemlicher Schwachsinn, weil sie etwas besteuert, wofür die Leute schon einmal Steuern bezahlt und was sie sich auf die Seite gelegt haben. Wer kann schon Freund einer Zweitbesteuerung sein?“
Karlheinz-Kopf, ÖVP-Klubobmann in Die Presse, Printausgabe vom 26.06.2010
„Alle müssen einen Beitrag leisten. Aber den Mittelstand doppelt belasten, ist falsch!“
Fritz Kaltenegger, ÖVP-Generlassekretär in ÖVP Aktuell vom 2.09.2010
„Die ÖVP ist gegen eine doppelte Belastung des Mittelstandes und für Leistungsgerechtigkeit“
Johannes Rauch, ÖVP-Tirol-Landesgeschäftsführer (heute: ÖVP-Generalsekretär) auf der Homepage der ÖVP-Tirol am 21.06.2010
„Gerne wird heute vergessen, dass es sich bei der ehemaligen Erbschafts- und Schenkungssteuer (auch bei Immobilienerwerb) schlicht um eine Doppelbesteuerung gehandelt hat, weil bereits versteuertes Einkommen abermals besteuert wurde, ohne neuerlich Ertrag abzuwerfen.“
Clemens Wallner, wirtschaftspolitischer Koordinator der Industriellenvereinigung in der Standard Printausgabe vom 13.7.2010

Würde man dieser – auf den ersten Blick einleuchtenden – Argumentationslogik folgen, so müsste man auch alle anderen Steuern abschaffen. Denn das Wirtschafssystem ist ein Kreislaufsystem, das Doppelbesteuerungsargument ließe sich deshalb auch auf alle anderen Bereiche anwenden. So kann man etwa auch die Umsatzsteuer, wie alle anderen Verkehrs- und Verbrauchsteuern, als doppelte Besteuerung bezeichnen. Jede Person, die ihr versteuertes Einkommen ausgibt, zahlt beim Einkaufen noch einmal Steuern und wird damit „doppelt“ besteuert. Aus einem solchen Blickwinkel stellt sich also die Frage warum Arbeit und Konsum doppeltbesteuert werden, Vermögen und dessen Gebrauch aber oft nicht. Tatsächlich lässt sich dieseun gleiche Behandlung kaum rechtfertigen. Im Gegenteil sie widerspricht einem fundamentalen Prinzip der Besteuerung, dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Nach dem vertikalen Leistungsfähigkeitsprinzip müssen SteuerzahlerInnen mit identischer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit im selben Ausmaß steuerlich belastet werden. Das vertikale Leistungsfähigkeitsprinzip verlangt hingegen nach einer (relativ) höheren steuerlichen Belastung für jene mit einer höheren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Diese grundsätzlichen Prinzipien werden in Österreich schon alleine durch die sehr hohe Belastung des Faktors Arbeit und die gleichzeitig relativ geringe Belastung von Kapital verletzt.

So liegt in Österreich die Belastung von Kapital signifikant unter dem Durchschnitt der EU-15 Staaten, während Arbeitseinkommen deutlich höher belastet werden. Der Faktor Arbeit wird also in ungemein größerem Ausmaß zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben herangezogen als Kapital. Die Besteuerung des Konsum verschärft dieses Problem noch weiter, wird doch Arbeitseinkommen zum überwiegenden Teil für Konsum aufgewendet während Kapital selbst auch als Gebrauchsgut dienen kann (zB. in Form von Immobilien oder Investitionskapital). Aufgrund der äußerst geringen bzw. teilweise nicht vorhandenen Besteuerung von Vermögen und Erträgen aus diesem so genannten Kapitaleinkommen bedeutet dies darüber hinaus ein Privileg für jene, die sich das Anhäufen von Vermögen ohnehin schon leisten können. Das Argument der Doppelbesteuerung dann auch noch ausgerechnet auf Erbschafts- und Schenkungssteuer anzuwenden ist ganz besonders absurd. Entscheidend für die Betrachtung ist nicht das Besteuerungsobjekt Vermögen sondern das Besteuerungssubjekt, also die Person die erbt. Denn diejenige Person, die von der Schenkung oder dem Erbe profitiert und auf einen Schlag ein Vermögen erwirbt, hat für diesen Vermögenserwerb weder irgendetwas geleistet noch jemals dafür auch nur einen Euro Steuern bezahlt – und das, obwohl diejenigen, die für den Erwerb eines Vermögens arbeiten, steuerlich deutlich stärker belastet werden. (Siehe dazu Mythos „Erbschafts- und Schenkungssteuer treffen den Mittelstand, Häuslbauer und Familienunternehmen.“)

- Das Wirtschaftssystem ist ein Kreislaufsystem, deshalb könnte man praktisch bei jeder Steuer von einer Doppelbesteuerung sprechen. Entsprechend dem Doppelbesteuerungs-Argument könnte man genauso gut Verbrauchssteuern wie die Umsatzsteuer abschaffen.
- Vermögen ist in Österreich unterdurchschnittlich, Arbeit und Verbrauch überdurchschnittlich belastet. Wieso ist Doppelbesteuerung bei Arbeit und Verbrauch legitim, bei Vermögen nicht?
- Wenn jemand erbt oder beschenkt wird, hat er oder sie für das erworbene Vermögen noch nie Steuern bezahlt.

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