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Wir müssen Steuern senken um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

„Zu allfälligen Phantasien über Unternehmenssteuern, vermögensbezogenen Steuern oder Verschlechterungen im Stiftungsteuersystem merkte Sorger an, die Einnahmen aus diesen Titeln stünden ‚in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der damit dem Standort Österreich und den Arbeitsplätzen zugefügt wird’.“
Aussendung der Industriellenvereinigung vom 16.3.2010
„Ich will nicht derjenige sein, der verantwortlich ist, dass Unternehmen das Land verlassen.“ [...] Änderungen in diesem Bereich wären „politisch billig, volkswirtschaftlich für die Menschen aber verdammt teuer.“
Josef Pröll, Finanzminister („Die Presse“ vom 22.3.2010)

2005 wurde die Körperschaftsteuer, das ist die Einkommenssteuer für große Unternehmen, in Österreich von 34 auf 25 % gesenkt. Das ist einer der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in Europa. Unter den EU-15 hat lediglich Irland noch niedrigere Unternehmenssteuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne (ABA).
Unternehmensbesteuerung auf nicht ausgeschüttete Gewinne (2009)
Quelle: ABA-Invest in Austria
Neben dieser Tarifsenkung der Körperschaftsteuer kam es zu weiteren Steuerbegünstigungen, vor allem für internationale Großkonzernen. wie die Gruppenbesteuerung oder Bildungs- und Forschungsfreibeträge, die den effektiven Körperschaftsteuersatz deutlich reduzieren. Die Arbeiterkammer errechnete für das Jahr 2007 auf Basis der Gewinne vor Steuern und der tatsächlich abgeführten Körperschaftsteuer eine durchschnittliche effektive Körperschaftsteuerbelastung der ATX-Unternehmen in Höhe von 20,5%, bei Kreditinstituten gar nur 7,4% (AK 2008).
Die geringere Unternehmensbesteuerung in Österreich wird auch durch eine weitere Zahl belegt: Während im Schnitt der Eurozone ihr Anteil an der Wirtschaftsleistung 2007 bei 3,5% lag, beträgt der Anteil in Österreich lediglich 2,6 % (Europäische Kommission 2009). Anders ausgedrückt: Würden Kapitalgesellschaften in Österreich den selben Beitrag leisten wie in der Eurozone üblich, so müssten sie jährlich um ca. 2 Mrd Euro mehr zahlen. Das entspricht jenem Betrag, den sich Unternehmen durch die KöSt-Senkung ersparen.
Die ebenfalls 2005 beschlossene Einführung der sogenannten Gruppenbesteuerung entlastet vor allem international tätige Unternehmen zusätzlich. Durch die Einführung der Gruppenbesteuerung wurde erreicht, dass das gesamte Konzernergebnis die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer jedes Unternehmens sind und nicht nur die Bilanzen der in Österreich ansässigen Gliedeurngen des Konzerns. Demzufolge können Verluste, die im Ausland gemacht werden, in Österreich abgeschrieben werden und es muss dementsprechend weniger Körperschaftsteuer bezahlt werden. Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus auf diesem Weg jährlich ungefähr 150 Millionen Euro, wobei die Schätzungen angesichts des schlechten statistischen Datenmaterials bis in die Höhe von 700 Millionen Euro schießen (DerStandard).
Bei der Gruppenbesteuerung handelt es sich um eine finanzielle Einbahnstraße: Gewinne werden wie gehabt im Ausland versteuert. Das führt im Endeffekt dazu, dass zum Beispiel international tätige, österreichische Banken in Österreich gar keine Unternehmenssteuern bezahlen. Die Konzerngewinne der Bank Austria beispielsweise betrugen im Jahr 2009 1,1 Milliarden Euro, in Österreich musste dafür keine Körperschaftsteuer abgeführt werden – die im Ausland abgeführten Ertragssteuern betragen insgesamt ca. 7% des Jahresüberschusses vor Steuern (DerStandard, BACA). Für die Industrie werden außerdem Anreize geschaffen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern und dort bei niedrigeren Lohnkosten zu produzieren, während Führungs- und Querschnittsfunktionen mit niedrigen Beschäfitungsmöglichkeiten in Österreich bleiben (Sieber 2008). Von Arbeitsplatzsicherung kann also keine Rede sein.
Die Argumente, die den im europaweiten Vergleich extrem niedrigen Unternehmenssteuern zu Grunde liegen, sind die entsprechenden Wirkungen auf Beschäftigung und Wohlstand in Österreich. Die Steuerbegünstigung von Unternehmen im Jahr 2005 führte zwar zu noch stärker steigenden Gewinnen nach Steuern, allerdings zu keiner nennenswerten Verbesserung der Beschäftigungs- oder Wettbewerbsposition, denn dafür wären vor allem steigende Investitionen notwendig gewesen. Die Investitionsquote ist allerdings trotz Rekordgewinnen relativ zu den Gewinnen gefallen (AKAktuell). Stattdessen flossen die höheren Gewinne vor allem in Finanzanlagen der Unternehmen und Ausschüttungen an die Aktionäre.
Entwicklung von Lohnsumme, Gewinne und Investitionen, 1990-2007
Index der BIP-Anteile; 1990 =100

Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnungen. Abbildung aus: AK Aktuell Nr. 7/2009
Des Weiteren entpuppt sich die Vorstellung als Mythos, dass niedrige Steuern der ausschlaggebende Grund für Unternehmen sind, direkt in Österreich zu investieren. Das ist falsch. Zwar stellen Steuern einen Teilaspekt für die Wahl des Unternehmensstandortes dar. In erster Linie werden von UnternehmerInnen mit Headquarterfunktionen aber hochqualifiziertes Personal, das generelle Ausbildungsniveau, Rechtssicherheit und politische Stabilität als Gründe für Ihre Standortentscheidung genannt (Aiginger et al 2006, Sieber 2008). Die Steuersenkungen, von der nur die sehr kleine Gruppe von Aktionär/innen profitiert, hat niedrigere Mittel für wichtige staatliche Maßnahmen zur Folge. So hätten Bildungs- oder Infrastrukturausgaben bedeutend positivere Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung (vgl. Aiginger et al 2006). Einer Unternehmensbefragung des Wifo zufolge nützen 39% der in Österreich ansässigen international orientierten Unternehmen die Gruppensteuer oder planen zumindest eine Inanspruchnahme, für nur 15% stellt sie allerdings auch einen Beweggrund zur Ansiedelung in Österreich dar (Sieber 2008).
Vermögenssteuern als Standortfaktor
Immer wieder werden auch Vermögenssteuern als Bedrohung für den Wirtschaftsstandort bezeichnet. Dies hängt aber in erster Linie von der Ausgestaltung der Besteuerung ab – viele Vermögenssteuern stehen in gar keinem Zusammenhang zu unternehmerischer Aktivität. Immobilien- und Grundvermögen können beispielsweise gar nicht abwandern. Auch die Erbschaftssteuer hat keinen rational nachvollziehbaren Einfluss auf die Volkswirtschaft. Unternehmer/innen werden nicht weniger investieren, weil ihre Kinder irgendwann einmal ein paar Prozent Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Lediglich eine Steuer auf die Unternehmensvermögenssubstanz könnte für den Standort von Nachteil sein. Die französische Steuer auf die Vermögenssubstanz wird ab einem Vermögen von 790.000 Euro mit 0,55 Prozent schlagend, steigert sich und erreicht ab einem Vermögen von 16,5 Millionen Euro den Satz von 1,8 Prozent. Unternehmensbesitz ist dabei allerdings größtenteils ausgenommen. Im Falle einer treffsicheren Ausgestaltung der Vermögensbesteuerung kann offensichtlich kein negativer Effekt auf die volkswirtschaftliche Aktivität eintreten.

- Österreich hat mit einem Körperschaftsteuersatz von lediglich 25% eine der niedrigsten Unternehmenssteuern Europas. Der effektive Steuersatz liegt durch Sonderregelungen vor allem für Bankinstitute weit unter 25%.
- Die Gruppenbesteuerung ist eine weitere Steuerbegünstigung für international tätige Konzerne und kostet ca. 150 Millionen Euro, wobei die Höhe der Steuern nur einen Teilaspekt für die Standortwahl von Unternehmen darstellt. In erster Linie werden das generelle Ausbildungsniveau und hochqualifiziertes Personal genannt.
- Die stagnierende Investitionsquote beweist, dass höhere Unternehmensgewinne keine Verbesserung der Beschäftigungssituation zur Folge haben.
- Auch höhere Vermögenssteuern führen bei einer entsprechenden Ausgestaltung zu keiner Abwanderung von Kapital aus Österreich.
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